Häufige Fragen zur häuslichen Betreuung, der sogenannten 24-Stunden-Pflege
Was bedeutet die sogenannte 24 Stunden Pflege?
Die Betreuungskräfte wohnen mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt und übernehmen die sogenannte 24Stunden Betreuung, d.h.: die hauswirtschaftliche Versorgung, Grundpflege, einkaufen und unterstützen Ihre hilfsbedürftigen Angehörigen bei der Ausübung gewünschter Aktivitäten.
Welche Voraussetzungen müssen bei der sogenannten 24 Stunden Betreuung erfüllt sein?
Für unsere Betreuungskräfte müssen Sie ein separates Zimmer zur Verfügung stellen, das Zimmer sollte ausgestattet sein mit Internetanschluss, über ausreichend Tageslicht verfügen und möbliert sein. Das Badezimmer kann auch gemeinschaftlich genutzt werden.
Für wen kommt die sogenannte 24 Stunden Betreuung in Frage?
Die sogenannte 24 Stunden Pflege kommt für Senioren und pflegebedürftige Personen (fast) jeden Alters in Frage. Grundsätzlich also für jede Person, die in den eigenen vier Wänden leben möchte, mit dem Alltag jedoch überfordert ist und Unterstützung benötigt.
Besteht die Möglichkeit, die Pflegekraft persönlich kennenzulernen?
Vor Arbeitsantritt ist ein erster telefonischer Kontakt möglich, in allen unseren Betreuungsvorschlägen ist die private Telefonnummer der Pflegekraft ersichtlich und darf selbstverständlich zur Kontaktaufnahme und zum überprüfen der deutsch Kenntnisse genutzt werden.
Wie viel Stunden täglich arbeitet eine Pflegekraft?
Unsere 24 Stunden Pflegekräfte dürfen auch nur 40 Stunden in der Woche arbeiten, wir und unsere Partneragenturen halten uns strikt an deutsches – bzw. EU-Arbeitsrecht. Die freien Tage und die täglichen Arbeits- und Freizeiten planen wir mit ihnen gemeinsam. Da jede Person einen anderen Tagesablauf hat passen wir diese Zeiten immer den gegebenen Bedingungen an.
Kann ich mir selbst eine Pflegekraft auswählen?
Selbstverständlich dürfen sie ihre 24 Stunden Pflegekraft selbst auswählen. Sie bekommen von uns verschiedene Personalvorschläge zur Auswahl.
Wie lange dauert es, bis die Pflegerin ihren Dienst beginnen kann?
Im Normalfall können unsere 24 Stunden Betreuer / innen innerhalb 1 Woche den Dienst beginnen, in dringenden Fällen schaffen wir es auch in 2 – 4 Werktagen.
Was passiert, wenn die Mitarbeiterin nicht passt?
Sollte die „Chemie“ mal nicht passen, sorgen wir natürlich für einen Wechsel der Betreuungskraft.
Braucht die Pflegehilfe eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung?
Nein, alle von uns vermittelten Pflegekräfte und Haushaltshilfen sind entweder in ihrem Heimatland angestellt oder in Deutschland selbständig.
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vermittlung?
Von uns vermittelte Pflegekräfte und Haushaltshilfe verfügen entweder über eine A1-Bescheinigung oder sind in Deutschland sozial- und krankenversichert.
Was passiert, wenn sich der Betreuungs- und Pflegeaufwand später verändert?
Falls sich im Laufe der Vertragslaufzeit gravierende Änderungen ergeben, passen wir gemeinsam mit Ihnen den Dienstleistungsertrag an.
Kann die Pflegekasse die Kosten übernehmen?
Sie haben die Möglichkeit, bei der Pflegekasse die sogenannte „selbst beschaffene Pflegehilfe“ in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Leistung sind wie folgt gestaffelt:
Pflegegrad 1: 125 € monatlich (Kann derzeit nicht in Anrechnung gebracht werden)
Pflegegrad 2: 316 € monatlich
Pflegegrad 3: 545 € monatlich
Pflegegrad 4: 782 € monatlich
Pflegegrad 5: 901 € monatlich