Leistungen der Pflegekasse & Pflegeversicherung

Um Leistungen von der Pflegekasse für die häusliche Betreuung zu erhalten, müssen Sie zuerst einen Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen. Da die Pflegekassen jedoch erst nach einer Prüfung entscheiden, ob und in welchem Umfang Leistungen für eine Betreuung zu Hause überhaupt notwendig sind. Achten Sie deshalb darauf, den Antrag frühzeitig zu stellen, denn die Leistungen der Pflegekasse werden erst ab dem Tag gezahlt, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht.

In welcher Höhe die Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt dabei von der Pflegestufe des Antragstellers ab. Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab, muss sie dies begründen.

Je nach Pflegestufe stehen folgende Leistungsbeträge zur Verfügung:

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, welche der versicherten hilfsbedürftigen Person bei Vorliegen eines Pflegegrades ausgezahlt wird und zur freien Verfügung steht.

Pflegegrad                                  Pflegegeld (€)

Pflegegrad 1                                        125*

Pflegegrad 2                                        316

Pflegegrad 3                                        545

Pflegegrad 4                                        728

Pflegegrad 5                                        901

* Im Pflegegrad 1 für neu eingestufte Personen wird kein Pflegegeld ausgezahlt, sondern ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine ambulante Sachleistung zur Verfügung gestellt.

 

Verhinderungspflegegeld

Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung die Betreuung und Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 2.418 € Verhinderungspflegegeld (Grundbetrag 1.612 € zuzüglich, max. 806 € aus der Kurzzeitpflege). Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege werden 50% des monatlichen Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt. Voraussetzung für das Verhinderungspflegegeld ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird.